Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht in München

BGH: Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags

 

Corona Krise - gesetzliche Übergangsregelungen

Der Gesetzgeber war nicht untätig und hat anlässlich der Coronakrise ein "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" erlassen.

Das Gesetz enthält zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht folgende Regelungen:

CORONA VIRUS: UPDATE 21.03.2020 Unser Betrieb läuft weiter

In eigener Sache:

Uns erreichen viele besorgte Anfragen von Mandanten zum aktuellen Stand der Sachbearbeitung und dem weiteren Ablauf.

Wir halten unseren Betrieb in gewohnter Weise offen, d. h. Sie erreichen uns telefonisch an Werktagen, Mo-Fr von 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr.

Auch die Fall- und Sachbearbeitung läuft ungehindert weiter.

Bislang sind Gerichtsverfahren nicht ausgesetzt und auch Gerichtstermine generell nicht abgesetzt worden. Wir erhalten in einigen Verfahren die Mitteilung, dass wegen Erkrankung von Richtern Gerichtstermine verschoben werden mussten. Diese Termine finden idR im Mai oder Juni 2020 statt.

Derzeit versuchen wir so weit wie möglich, Sozialkontakte einzuschränken oder zu vermeiden und vereinbaren daher zu Ihrem und unserem Schutz ausschließlich Telefontermine. Persönliche Besprechungstermine bieten wir Ihnen gerne an, wenn dies zulässig und gefahrlos möglich ist.

Wir empfehlen Ihnen nicht, mit der Verfolgung Ihrer Rechte zu warten, bis sich die Situation in Deutschland bzw. Europa normalisiert hat. Sie müssen davon ausgehen, dass dann deutschlandweit ein hoher Arbeitsrückstau besteht, wodurch sich die Bearbeitungszeiten bei Gerichten etc. deutlich erhöhen können.

Auch besteht derzeit keine "Entschuldigung" für versäumte Fristen auf Grund der "Corona Krise".

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an unser Büro, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

BGH: Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund Duldung

Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund  jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

BGH: Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage

"Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums  in einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage

 

 

Urteil vom 13. Dezember 2019 – V ZR 203/18

 

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf. 

 

Platzierung in Focus Anwaltsliste 2019 als TOP Rechtsanwalt im Bereich Miet- & Wohnungseigentumsrecht in München

Herr Dr. Georg Schildberg wurde erneut und in Folge in der Focus Anwaltsliste als "TOP Rechtsanwalt 2019" im Bereich Miet- & Wohnungseigentumsrecht genannt.

Die Anwaltsliste wird im Auftrag der Zeitschrift Focus von einem Forschungsinstitut (Statista) erstellt. Unter anderem ausschlaggebend für die Platzierung sind Empfehlungen von Kollegen. Herr Dr. Georg Schildberg wird somit überdurchschnittlich oft von anderen Rechtsanwälten als Rechtsanwalt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München empfohlen.

Aus München werden insgesamt nur 12 Rechtsanwälte aus diesem Bereich aufgelistet.

Die Platzierung und Nennung sind für uns Auszeichnung und Ansporn zugleich. Für die erteilten Empfehlungen danken wir auf diesem Weg!

BGH: Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer

Live Interview Dr. Georg Schildberg n-tv Nachrichten am 22.05.2019

Dr. Georg Schildberg kommentierte live in der n-tv Nachrichtensendung am 22.05.2019, ca. 15:45 Uhr zwei Urteile des Bundesgerichtshof vom 22.05.2019. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren am 22.05.2019 entschieden, dass Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen durch die Instanzgerichte genauer zu prüfen sind; eine schematische Betrachtungsweise oder die Bildung von Fallgruppen verbiete sich.

 

Die Pressemeldung des Bundesgerichtshof finden Sie hier.

 

Weitere Berichterstattungen mit Herrn Dr. Georg Schildberg zu diesen Urteilen folgten im Laufe des weiteren Tagesprogramms bei n-tv.

Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel an

Bundesgerichtshof mahnt sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel an

 

 

Urteile vom 22. Mai 2018 - VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17 

 

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).

 

BGH: Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich

 

Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18: Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

 

Dr. Georg Schildberg: n-tv Live Interview am 07.02.2019, 18:00 Uhr

Zum Thema Home Office aus Sicht des Mietrechts und Arbeitsrecht wurde Herr Dr. Georg Schildberg in der Sendung n-tv Nachrichten live interviewt. Die Ausstrahlung erfolgte am 07.02.2019, 18.00 Uhr. Das Interview wird in den folgenden Tagen wiederholt.