Dr. Georg Schildberg kommentierte live in der n-tv Nachrichtensendung am 22.05.2019, ca. 15:45 Uhr zwei Urteile des Bundesgerichtshof vom 22.05.2019. Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren am 22.05.2019 entschieden, dass Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen durch die Instanzgerichte genauer zu prüfen sind; eine schematische Betrachtungsweise oder die Bildung von Fallgruppen verbiete sich.

 

Die Pressemeldung des Bundesgerichtshof finden Sie hier.

 

Weitere Berichterstattungen mit Herrn Dr. Georg Schildberg zu diesen Urteilen folgten im Laufe des weiteren Tagesprogramms bei n-tv.